Im nordrhein-westfälischen Landtag wird derzeit über eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes debattiert. Wesentlicher Bestandteil der von der schwarz-gelben Koalition beabsichtigten Neuregelungen sind die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeistern und Landräten sowie eine Neueinteilung der Kommunalwahlkreise.
„Die Möglichkeit zur Stichwahl ermöglicht den Wählern präferenznäher zu wählen, indem sie ihre Stimmen aus dem ersten Wahlgang im Stichwahlgang erneut auf einen von ihnen favorisierten Kandidaten übertragen“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende im Städteregionstag Martin Peters. „Gerade dieser Vorteil ist für Anhänger kleinerer Parteien, Verbünde oder Bürgerinitiativen nicht von der Hand zu weisen. Mit der Abschaffung der Stichwahl wollen CDU und FDP in NRW die kommunale Demokratie beschädigen.“
Darüber hinaus stehen auch verfassungsrechtliche Bedenken im Raum.
Die Mitte Februar zur Expertenanhörung in den Landtag geladenen Verfassungsrechts-experten hatten die schwarz-gelben Pläne geradezu zerrissen und sie als wahrscheinlich verfassungswidrig eingestuft. Übereinstimmend war kritisiert worden, dass die Vorlagen der Regierungsfraktionen in keiner Weise hinreichend begründen, warum die angestrebten Gesetzesänderungen erforderlich sind.
Martin Peters: „Wir haben deshalb eine Resolution in den Städteregionstag eingebracht, mit welcher der Städteregionstag die Landesregierung unter anderem dazu auffordern soll, auf die geplante Änderung zu verzichten und die Stichwahl beizubehalten.“
Hintergrundinformationen unter stichwahl.nrw