Aus dem Flächenbericht des Landes Nordrhein-Westfalen geht hervor, dass im Jahr 2022 täglich rund acht Fußballfelder (ca. 5,6 Hektar) Freiraum für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Anspruch genommen wurden. Diese Inanspruchnahme wirkt sich sehr negativ auf den natürlichen Wasserhaushalt des Bodens aus und steht dem Ziel, die Biodiversität zu fördern, diametral entgegen. Darüber hinaus absorbieren versiegelte Flächen viel Sonnenenergie und erwärmen sich dadurch stark.

Wir haben daher für die Sitzungen des Bau- sowie Umweltausschusses beantragt, die Verwaltung möge eine Übersicht aller versiegelten Flächen, wie beispielsweise Parkplätze, Schulhöfe, etc., in der Verfügungsgewalt der Städteregion vorlegen und prüfen, welche dieser Flächen sich zur Entsiegelung anbieten. Dazu soll auch geprüft werden, ob für diesen Zweck Fördermittel in Anspruch genommen werden können.

Mit dem Rückbau von versiegelten Flächen sollen nicht nur die Gebühren für die Regenwasserableitung gesenkt werden, sondern auch die Aufenthaltsqualität der Flächen gesteigert werden. Bei Schulhöfen soll die Aufenthaltsqualität in Abstimmung mit den Nutzer:innen bewertet und durch etwaige Baumaßnahmen gesteigert werden.

Vor diesem Hintergrund sollte deshalb auch die StädteRegion Aachen zukünftig nicht nur weniger Flächen versiegeln, sondern insbesondere nach Möglichkeiten suchen, versiegelte Flächen zu entsiegeln.

Der Bauausschuss ist unserem Antrag in seiner Sitzung vom 06. März 2024 bereits einstimmig gefolgt. Es wurde sogar noch darüber hinaus beschlossen, im Zuge der konkret anstehenden Planungen für die Fahrradabstellanlagen an den Berufskollegs Alsdorf, Stolberg und Eschweiler das Potenzial der Entsiegelung zu prüfen sowie bei zukünftigen Projekten, die städteregionale Liegenschaften betreffen, im Zuge einer nachhaltigen und umweltverträglichen Planung das Entsiegelungspotenzial standardmäßig als Kriterium mit abzuprüfen. Außerdem sollen innerhalb von drei Jahren auch alle Flächen, für die keine Veränderungsplanungen anstehen, auf Entsiegelungsmöglichkeiten überprüft werden.

Der Umweltausschuss berät über diesen Antrag am 22. Mai 2024. Der Städteregionsausschuss am 23.05.2024.