Schutzlücken schließen: Sichere Zufluchtsorte auch mit Kindern oder Haustieren

Mit einem Antrag zur Einrichtung von Frauenhausplätzen für Frauen mit Söhnen im höheren Pubertätsalter, Haustieren oder anderen Ausschlusskriterien will die SPD-Fraktion den Schutz von gewaltbetroffenen Frauen verbessern.

Fast täglich werden Frauen Opfer von Gewalt. Die Zahl der Plätze in Frauenhäusern reicht jedoch nicht aus, um den Bedarf zu decken. Ausschlusskriterien, die in vielen Einrichtungen bestehen, erschweren es insbesondere Frauen mit pubertierenden Söhnen oder Haustieren, einen Platz zu finden. Dies führt dazu, dass viele Frauen in ihrer gewaltsamen Situation verbleiben, da sie verständlicherweise nicht bereit sind, ihre Kinder oder geliebten Haustiere zurückzulassen. Die SPD-Fraktion hat daher die Einrichtung entsprechender Frauenhausplätze mit einem geeigneten Träger gefordert.

„Jede Frau hat das Recht auf Sicherheit und Schutz. Leider stehen viele Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt sind, vor der Herausforderung, keinen Platz in einem Frauenhaus zu finden, insbesondere wenn sie Söhne im höheren Pubertätsalter oder Haustiere haben“, unterstreicht Janine Köster, Fraktionsvorsitzende der SPD, die Bedeutung eines solchen Angebotes. „Mit diesem Antrag möchten wir sicherstellen, dass alle Frauen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Die Schaffung solcher Plätze würde eine wichtige Lücke im bestehenden Hilfesystem schließen und den betroffenen Frauen die Möglichkeit geben, aus ihrer gewaltsamen Situation herauszukommen.“

Die Mehrheit aus CDU und Grünen lehnte den Antrag mit der Begründung ab, es stünden ausreichend Plätze in Frauenhäusern zur Verfügung – auch für Frauen mit pubertierenden Söhnen oder Haustieren.

Diese Einschätzung widerspricht jedoch sowohl den Erfahrungen der Träger als auch bundesweiten Erkenntnissen: Deutschlandweit fehlen derzeit rund 14.000 Frauenhausplätze. Jährlich müssen zehntausende Frauen abgewiesen werden. Auch spezifische Bedarfe, etwa bei Frauen mit Jugendlichen oder Haustieren, können vielerorts nicht berücksichtigt werden. In Gesprächen mit Trägern sowie zuletzt bei der Wahlarena des Paritätischen Wohlfahrtsverbands wurde uns erneut bestätigt, dass diese Problemlagen real sind und die Versorgungslage für betroffene Frauen weiterhin unzureichend ist.

Die ablehnende Haltung der Koalition steht zudem im Widerspruch zu den Ankündigungen auf Bundes- und Landesebene, Schutzstrukturen bedarfsgerecht auszubauen und über ein Gewalthilfegesetz eine gesicherte Finanzierung zu gewährleisten. Dass auf Landesebene bislang keine konkreten Maßnahmen zur Umsetzung erfolgen, lässt erhebliche Zweifel an der tatsächlichen Priorisierung des Schutzes gewaltbetroffener Frauen aufkommen.

Vor diesem Hintergrund wirft die Ablehnung des Antrags auch ein Schlaglicht auf die zögerliche Umsetzung von politischen Zusagen auf Landesebene: Zwar hat die schwarz-grüne Landesregierung den bedarfsgerechten Ausbau von Schutzplätzen angekündigt, doch konkrete Schritte und eine verlässliche Finanzierung fehlen bislang. Anstatt bestehende Versorgungslücken anzugehen, wird der Mangel von der schwarz-grünen Mehrheit vor Ort kleingeredet. Das geht zulasten der Betroffenen, die weiterhin ohne Schutz und Perspektive bleiben.

Hier geht es zu unserem Antrag.