Inklusion in der Schule: Initiierung eines inklusiven Schulversuchs

Seit 2009 gilt auch in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention und damit das Recht auf inklusive Bildung. Dadurch stellt sich die Frage, wie Schüler:innen mit Behinderungen bzw. Förderbedarfen berufliche Kompetenzen an regulären Berufsschulen erwerben können. Die SPD-Fraktion hat nun die Initiierung eines inklusiven und kooperativen Schulversuchs beantragt. Schüler:innen in der Ausbildungsvorbereitung sollen dabei gemeinsam mit Schüler:innen der Berufspraxisstufe unterrichtet werden.

In Zusammenarbeit mit den Berufskollegs und den Förderschulen für Geistige Entwicklung soll geprüft werden, wie ein Projekt realisiert werden kann, bei dem Jugendliche mit und ohne Behinderungen gemeinsam auf den Erwerb eines Schulabschlusses und auf die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung vorbereitet werden können.

Ein erfolgreiches Beispiel für ein ähnliches Projekt liefert die Gertrud-Luckner-Gewerbeschule in Freiburg. Dort gibt es seit einiger Zeit eine Kooperationsklasse, in der Schüler:innen ohne Hauptschulabschluss gemeinsam mit Jugendlichen mit Förderbedarf Geistige Entwicklung unterrichtet werden.

Die Vorteile des gemeinsamen Lernens sind vielfältig: Schüler:innen lernen nicht nur voneinander, sondern profitieren auch von einer verlässlichen Teilnahme am Unterricht, dem Abbau von Barrieren sowie gegenseitiger Rücksichtnahme und Unterstützung. Diese Erfahrungen fördern die Orientierung hin zum ersten Arbeitsmarkt und stärken das Miteinander.

„Ein inklusiver Schulversuch kann für die Städteregion Aachen richtungsweisend sein und die schulische Inklusion im Bereich der Berufskollegs und Förderschulen entscheidend voranbringen“, erklärt Janine Köster, Vorsitzende der SPD-Fraktion. „Wir möchten mit diesem Antrag ein Zeichen setzen und die Chancen für alle Schüler:innen verbessern.“

Der Antrag der SPD-Fraktion wurde im Ausschuss für Schulen und Bildung mehrheitlich abgelehnt. Damit wurde die konkrete Initiative der SPD zunächst nicht aufgegriffen. Dennoch sehen wir es als Erfolg, dass die Verwaltung nun gemeinsam mit den Schulleitungen der Berufskollegs und Förderschulen prüfen wird, ob ein solcher Schulversuch grundsätzlich initiiert werden kann. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen dem Schulausschuss in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt werden.

„Dass unser Anliegen trotz Ablehnung des Antrags in die Prüfung geht, zeigt, dass wir ein wichtiges Thema angestoßen haben“, betont Janine Köster. „Wir werden den Prozess konstruktiv begleiten und uns weiter für echte inklusive Perspektiven in der beruflichen Bildung einsetzen.“

Hier geht es zum Antrag.