Radfahrerinnen und -fahrer sind im täglichen Straßenverkehr wegen nicht vorhandener sogenannter Knautschzonen einem erhöhten Gefahrenpotential Unfällen ausgesetzt.
In unserem niederländischen Nachbarland findet dies bei der Verkehrsführung an Verkehrsbrennpunkten (Kreisverkehren) eine besondere Beachtung, in dem sie eine Vorfahrtregelung für Radfahrerinnen und -fahrer geschaffen haben. Diese Regelung mit besonders gesicherten Radstrecken (ausgewiesene Vorfahrt und farblich markierte Streckenführung) wird vorzugsweise an Kreisverkehren praktiziert.
Wir wollen das umweltfreundliche Fahrradfahren in unserer Region attraktiver und sicherer machen. Hierzu zählt für uns die Bevorrechtigung von Radfahrerinnen und Radfahrern in Kreisverkehren.
Um uns zu dieser Thematik zu beraten, hatte der Arbeitskreis Umweltschutz, Klimaschutz, Bau- und Rettungswesen Volker Schöber und Marvin Krings der ADFC-Sicherheitsarbeit zu Gast.
Einmal mehr wurde dabei deutlich, dass in Punkto Bevorrechtigung von Radfahrerinnen und -fahrern speziell in und an Kreisverkehren die Gesetzesvorschriften, Verordnungen und Regelungen, versehen mit unzähligen Schildern, allen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern – und gewiss nicht nur den Radfahrerinnen und -fahrern – so manchen Kopfschmerz bereitet.
Darüber hinaus besteht ein gravierender Unterschied bei Kreisverkehren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.
Jürgen Neesen, Vorsitzender des Umwelt- und Klimaschutzausschusses, gibt dazu folgendes Beispiel an:
„Wird das Absatzmaß von 4 – 5 m eines baulich angelegten Radwegs von der Kreisfahrbahn nicht überschritten, so sind bei Kreisverkehren innerhalb geschlossener Ortschaften dem Radfahrer Vorfahrt zu gewähren; allerdings muss dies durch die stationären Zeichen „Kreisverkehr“ u. „Vorfahrt gewähren“ dem Kfz.-Verkehr an der Radfahrerfurt angezeigt werden. Diese Regelung gilt nicht an Kreisverkehren außerhalb geschlossener Ortschaften; hier hat der Radverkehr Vorfahrt zu gewähren.“
Nach einem intensivem Meinungsaustausch mit den Experten vom ADFC entwarf der AK einen Antrag für die kommende Sitzung des Bauausschusses. Darin wird die Verwaltung aufgefordert, bei der zukünftigen Planung von neuen Kreisverkehrsanlagen bzw. bei einer Umplanung an bestehenden Anlagen, die Bevorrechtigung für Radfahrerinnen und -fahrer zu ermöglichen.