„Völlig unklar ist, wie sich die CDU zur Evaluation des Aachen-Gesetzes positioniert, falls es ihr überhaupt gelingt, sich intern zu einigen“, stellte Martin Peters, SPD-Fraktionsvorsitzender im Städteregionstag in seinem Bericht vor den Parteifreunden der Stadt Aachen fest.
Das seit Oktober 2009 geltende „Gesetz zur Bildung der Städteregion Aachen“ sieht eine Überprüfung und Abwägung der hiermit gemachten Erfahrungen vor. Die Städteregion strebt inhaltliche Verbesserungen an.
Peters erläuterte: Das zuständige Landesinnenministerium evaluierte das Aachen-Gesetz zum Jahresende 2014 und der Landtag veröffentlichte den Bericht im Februar 2015. Die Landesregierung sah – anders als die Region – keinen Handlungsbedarf. So beschlossen der Aachener Stadtrat und der Städteregionstag initiativ eine weitere parlamentarische Behandlung anzustreben mit dem Ziel, die Städteregion durch weitere Aufgabenübertragungen zu stärken.
Oberbürgermeister Marcel Philipp und Städteregionsrat Etschenberg moderierten eine politische Runde zur Erörterung des weiteren Vorgehens. In ihr sind als Koordinatoren der SPD vertreten: die Landtagsabgeordneten Karl Schultheis und Stefan Kämmerling sowie die Fraktionsvorsitzenden Michael Servos und Martin Peters.
„Ergebnisse geliefert haben bislang nur die Sozialdemokraten“, berichtete Peters. Die beiden SPD-Unterbezirke haben ein Positionspapier vorgelegt, das skizziert, wie das Aachen-Gesetz erweitert werden kann. Vorgeschlagen wird zum Beispiel: Die Regionalplanungsaufgaben und die schulformübergreifende Schulaufsicht auf die Städteregionsebene zu übertragen, eine Experimentierklausel nach dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsaufgaben aufzunehmen und dem Städteregionstag Rechte wie einem Stadtrat geben.
„Die SPD hat ihre Hausaufgaben gemacht. Auf eine Positionierung der CDU warten wir immer noch. Um eine Initiative beim Land zum Erfolg zu führen, muss die Region abgestimmt und geschlossen vorangehen.“ Das setze voraus, „dass die CDU eine Meinung hat, diese mit uns diskutiert und wir uns dann auf einen Antrag verständigen, den wir in Düsseldorf gemeinsam vertreten.“