Das “Steuerfiasko” der StädteRegion hat hohe Wogen geschlagen, die sich in den kommenden Wochen sicherlich noch nicht glätten werden.

Für die SPD-Fraktion ist klar: Der Sachverhalt muss transparent aufgeklärt werden und die regionsangehörigen Kommunen dürfen nicht zu Sonderzahlungen verpflichtet werden.

Auf unseren Antrag hin wird sich der Städteregionstag am 11.04.2019 mit dem Thema beschäftigen.

Unser Beschlussvorschlag dazu lautet wie folgt:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er begrüßt, dass die Behördenleitung den Vorgang proaktiv öffentlich ge-macht und im Sinne eines nunmehr rechtskonformen Verhaltens sowie einer etwaigen Strafmilderung Selbstanzeige bei der zuständigen Finanzbehörde erstattet hat und fordert die Verwaltung auf, die Selbstanzeige und das die-ser zugrunde liegende Gutachten den Fraktionen zeitnah zur Verfügung zu stellen.
  2. Er fordert die Verwaltung ebenfalls dazu auf, alle erforderlichen Schritte ein-zuleiten, um den beschriebenen Sachverhalt lückenlos und transparent auf-zuklären. Dies schließt die Einleitung disziplinarrechtlicher sowie haftungs-rechtlicher Maßnahmen gegen hieran beteiligte aktive oder ehemalige Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter der StädteRegion Aachen nicht aus.
  3. Er fordert die Verwaltung weiterhin dazu auf, den Vorgang der Aufsichtsbe-hörde bei der Bezirksregierung Köln zu melden und um Prüfung zu bitten.
  4. Er geht davon aus, dass dem Städteregionstag und allen seinen Mitgliedern im Sinne des § 2 Abs. 1 der Rechnungsprüfungsordnung der StädteRegion Aachen sämtliche mit dem Sachverhalt in Zusammenhang stehende Prüfbe-richte vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden.
  5. Er unterstützt die Feststellung der Behördenleitung, wonach die etwaige Verpflichtung zur Zahlung von Strafzinsen hätte vermieden bzw. minimiert werden können, wenn die an dem Vorgang beteiligten aktiven oder ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der StädteRegion Aachen ihre Sorgfaltspflicht mutmaßlich nicht verletzt hätten.
  6. Er stellt außerdem fest, dass die regionsangehörigen Kommunen weder im Wege der allgemeinen Regionsumlage noch im Wege einer Sonderumlage herangezogen werden sollen und fordert die Verwaltung dazu auf, mit der Aufsichtsbehörde eine dahingehende Vereinbarung zu treffen, dass etwaige Steuernachzahlungen und Strafzinszahlungen der Allgemeinen Rücklage entnommen werden können.
  7.  Er fordert die Verwaltung darüber hinaus dazu auf, die Rückstellungen für etwaige Strafzahlungen laufend dem aktuellen Kenntnisstand bzgl. etwaiger potentieller Nach- und Strafzahlungen anzupassen.

Antrag als PDF-Dokument anzeigen.

Vorgang im Gremieninformationssystem der StädteRegion Aachen